Hier möchten wir die Leistungen / Optionen vorstellen, welche bei uns möglich sind:
Für Pferdebesitzer / Einsteller:
FENSTERBOX – „full service“ eine Box von ca. 16qm, Holzstöckelboden oder Gummiboden, eingestreut mit Stroh, tägl.Ausmisten, Quetschhafer 10x am Tag (grammgenau nach Bedarf durch Futterautomaten), täglich Koppelgang in der Herde (Wallache/Stuten getrennt) inkl. Ein-und Ausbringung, 2x täglich (bio-zertifiziertes) Heu.
EURO 630.- p. Monat
Auf Wunsch: HappyHorse – Einstreu möglich. Pro Paket (20kg)
Euro 15.- p. Paket
Kraftfutter: auf Wunsch: Müsli oder Pellets pur oder mit Hafer gemischt
Preis auf Anfrage
Individuelle Einzelkoppel (je nach Verfügbarkeit) möglich.
Preis auf Anfrage
FÜHRANLAGE / Schrittmaschine inkl. Ein- und Ausbringung
einmalig Euro 8.-
3x pro Woche Euro 20.- p.Monat
5x pro Woche Euro 30.- p.Monat
7x pro Woche Euro 35.- p.Monat
SPIND in unserem Garderobenbereich
für Einsteller kostenlos
für Gastreiter Euro 10.- p. Monat
Medikamentengabe bis 30 Tage im Jahr kostenlos, danach
nach Aufwand
Die Appartements
Alle Appartements verfügen über eine kleine Küche, ein Bad mit Dusche oder Badewanne und TV.
Der Übernachtungspreis inkludiert Frühstück.
(Voranmeldung / Buchung min. 48 Stunden im Voraus notwendig)
Euro 56.- p.Person
Pferdeübernachtung für Wanderreiter
Preis auf Anfrage
Unser „Reiterstüberl“ / Festsaal kann von Pferdebesitzern / Einstellern und deren Gästen, Tierärzten, Hufschmieden, Vertriebsfirmen von Reitsportartikeln, Reitlehrern usw. für Vorträge, Meetings oder privaten Feiern exclusiv gemietet werden.
für Einsteller kostenlos
Preis auf Anfrage
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer / exklusive Nächtigungstaxe
Richtlinien, gültig für alle Pferde, welche das Reitsportzentrum Obersulz nutzen:
PFERDEPASS
Jedes Pferd, welches das REITSPORTZENTRUM OBERSULZ nutzt, muss über einen gültigen Pferdepass mit einer eingetragenen Lebensnummer verfügen. Für Einstellpferde ist eine Kopie der Datenseiten des Pferdepasses im Reitsportzentrum zu hinterlegen, damit der Verwahrer die notwendige Meldung im VIS durchführen kann. Bei der Abgabe dieser Kopie können/sollen die Kontaktdaten des Eigentümers/Verfügers des Pferdes, sowie des gewünschten Tierarztes beigefügt werden.
Diese Verpflichtung entfällt für Turnierteilnehmer (hier ist die Turnierleitung zuständig) und für Wanderreiter mit maximal 3 Nächten Aufenthalt.
IMPFNACHWEIS
Für alle Pferde, welche das REITSPORTZENTRUM OBERSULZ nutzen, ist ein entsprechender Impfschutz vorzuweisen und aufrecht zu erhalten.
PferdebesitzerInnen / EinstellerInnen und alle Personen, welche befugt sind, mit dem Pferd tätig zu sein, haben jede Art von gesundheitlicher Auffälligkeit, Krankheit, Infektion SOFORT bei Bekanntwerden dem REITSPORTZENTRUM OBERSULZ zu melden.
Dies gilt auch für Kurzzeit-Gäste und Wanderreiter !
ENTWURMUNG
Um den Gesundheitszustand ALLER Pferde im Bezug auf Verwurmung gewährleisten zu können, wird von unserer Tierärztin/unserem Tierarzt in regelmäßigen Abständen (mindestens 2x im Jahr) eine Kotprobe entnommen. Das Ergebnis wird dem jeweiligen Besitzer des Pferdes übermittelt.
Für alle Pferde, die eine Entwurmung benötigen, muss diese zum gleichen Zeitpunkt stattfinden. Der Termin wird über die üblichen Informationskanäle des REITSPORTZENTRUM OBERSULZ kommuniziert.
Bei Einwänden betreffend des Termins (z.B.: Überschneidung mit Turnierplanungen) bitten wir um Information.
Die Kosten trägt die/der EigentümerIn / VertragsnehmerIn.
(WICHTIG: kein Pferd wird OHNE Zustimmung des Eigentümers behandelt ! Eine Ablehnung der Behandlung stellt aber einen möglichen Grund für die Auflösung des Einstellvertrages dar.)
GASTREITER / uns unbekannte Reiter
Hat ein Pferdebesitzer/Einsteller einen Gastreiter/eine Reitbeteiligung, welche ihre/sein Pferd ohne Iihre/seine Anwesenheit versorgt/pflegt/reitet, so hat die/der EinstellerIn die Daten dieser Person VOR deren erstem Besuch im Reitsportzentrum Obersulz bekannt zu geben.
Wir akzeptieren prinzipiell keine, uns fremden Personen bei einem Einstellerpferd !!!!
TRAINER, HUFSCHMIED, TIERARZT
Prinzipiell hat jeder Pferdebesitzer / Einsteller die freie Wahl der genannten Personen.
Aus Gründen der Sicherheit ist es aber notwendig,:
– die Daten der tätigen Person (inkl. Name und Kontaktdaten) einmalig
– Datum und Uhrzeit der geplannten Tätigkeit JEDESMAL
VOR DER EIGENTLICHEN TÄTIGKEIT BEKANNT ZU GEBEN !!!
Die oben angeführten Richtlinien halten wir für unbedingt notwendig,
denn wir alle wollen unsere Pferde
bei bester Gesundheit und in größtmöglicher Sicherheit wissen !
